Barrierefreiheit im Urlaub
Posted by admin at September 29th, 2010
Wer selbst körperlich beeinträchtigt ist oder jemanden in der Familie hat, der mit solchen Beeinträchtigungen umgehen muss, der weiß wie schwierig es ist, für den Urlaub das passende Hotel zu finden. Schon beim Urlaubsort wird es schwierig, denn bevor man verreist muss man schon mal abklären, ob der Ort und die Region überhaupt behindertengerecht sind.
Passende Urlaubsorte für Gehbehinderte oftmals schwer zu finden
Will man zum Beispiel in eine spanische oder italienische Kleinstadt reisen, muss man darauf achten, Urlaubsorte zu wählen, deren Straßen möglichst wenig Pflastersteine aufweisen. Gerade im mediterranen Raum sind Pflastersteine auch heute noch üblich. Doch auch wenn sie schön aussehen mögen, sind sie für Rollstuhlfahrer nicht leicht zu befahren. Darüber hinaus ist es auch wichtig, in eine Stadt zu reisen, deren öffentlicher Nahverkehr behindertengerecht ausgebaut ist. Auch hier muss man – gerade im Mittelmeerraum – genau hinsehen.
Hat man endlich den passenden Ort gefunden, muss natürlich auch das Hotel richtig ausgestattet sein. Es sollte für Rollstuhlfahrer über spezielle Rampen und einen Treppenlift verfügen, auch im Bad, WC und Schlafzimmer sollten spezielle Haltegriffe und in der Dusche etwa eine Sitzmöglichkeit vorhanden sein. In den beliebten Urlaubsregionen Europas sind solche Hotels schwer zu finden und auch in Deutschland ist das nicht immer einfach. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, kurz GEHOGA, hat sich daher gemeinsam mit dem Hotelverband Deutschland auf ein neues Symbol für behindertengerechte Austattung geeinigt. Es soll den in ihrer Mobilität eingeschränkten Touristen ermöglichen, sich über das Angebot des Hotels und der Gaststätte schon im voraus informieren zu können.
Neue Kategorie “A-i”
Die neue, sogenannte A-i Kategorie ist anfangs jedoch als reine Informationskategorie gedacht, das i steht dabei für Information. Die Kategorie bedeutet allerdings nicht, dass das Hotel oder das Restaurant komplett behindertengerecht ausgestattet sind, sondern es bedeutet vielmehr, dass Personen mit Gehbehinderung hier spezielle Hilfe erwarten können. Das neue Symbol, das einen Rollstuhlfahrer zeigt, bedeutet dabei jedoch ironischerweise noch nicht, dass der Betrieb auch rollstuhlgerecht ist.
Die Kategorie A-i bedeutet demnach, dass beim Eingang zum Hotel oder Restaurant höchstens eine Stufe zu überwinden ist, außerdem müssen Durchgänge und enge Türen eine Mindestbreite von 70 Zentimetern aufweisen. Für gehbehinderte Menschen ist das neue Symbol auf jeden Fall ein Gewinn. Da das Symbol voraussichtlich auch im Internet zu sehen sein wird, kann man sich schon von zu Hause aus über die barrierefreie Ausstattung informieren. Wann allerdings auch ein bundesweit oder gar europaweit einheitliches Symbol für rollstuhlfreundliche Hotels und Betriebe ausgeschrieben wird, steht noch nicht fest. Trotzdem ist das neue, einheitliche Symbol schon mal ein Schritt in die richtige Richtung.