Detektive ermitteln

Vermehrt durch kulturelle Aspekte bedingt, wird dem Berufsbild des Detektivs in der Öffentlichkeit eine große, positive Resonanz entgegengebracht. Zwar ist das Bild, das die Bevölkerung von der Arbeit in einer Detektei hat, meist ziemlich verklärt und romantisiert, aber trotzdem feiern Detekteien hierzulande handfeste Erfolge und eine stabile Auftragslage. Die Privatermittler haben Einzug in unseren Alltag gehalten.

Der Detektiv – Was gehört zu seinen Aufgaben?

Die Schlüsselfigur jeder Detektei ist selbstverständlich der Detektiv. Seine Berufsbezeichnung muss er allerdings nicht durch ein spezielles Studium oder eine besondere Ausbildung verdient haben. Eine feste Regelung des Werdegangs gibt es hierzulande nämlich nicht. Allerdings ist es mittlerweile so, dass die „Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe“ (ZAD) einen Ausbildungsplan entworfen hat, der sich erfolgreich durchsetzen konnte. Das heißt wiederum, dass Detektive ohne ZAD-Studium auf dem Arbeitsmarkt eigentlich kaum berücksichtigt werden. Die Bezeichnung für diesen Beruf stammt übrigens aus dem Lateinischen. Abgeleitet von dem Wort „detegtere“, das im Deutschen mit „entdecken“ und „aufdecken“ gleichgesetzt werden kann, verrät die Bezeichnung schon viel über das Tätigkeitsfeld. Private Kommittenten beauftragen Detektive meist für Ermittlungen in Partnerschafts-, Sorgerechts-, Erbschafts-, Unterhalts- oder anderen Familienangelegenheiten. Auf dem privaten Sektor beschäftigen sich Detekteien also eher mit zivilrechtlichen Angelegenheiten. Handelt es sich bei den Auftraggebern um Unternehmen, werden eher Wirtschaftsdetekteien oder Detekteien wie APEX eingesetzt, die man unter www.apex-detektive.de abrufen kann und die sich neben den oben aufgeführten Tätigkeiten auch noch auf Ermittlungen, Recherchen und Observationen im gewerblichen Bereich spezialisiert haben. Dazu zählen zum Beispiel Personal- und Wettbewerbsangelegenheiten sowie die Überprüfung von Schuldnern. In den letzten Jahren wurden Detekteien auch in Sachen Patentrechtsverletzung eingesetzt und auch forensische Analysen in Bezug auf Computerkriminalität sowie Lauschabwehr als Gegenmaßnahme für Wirtschaftsspionage gehören zu dem breit gefächerten Tätigkeitsfeld eines Detektivs.

Die Situation in Deutschland

Im Gegensatz zu anderen Ländern – wie zum Beispiel England – stehen dem Privatdetektiv in Deutschland keine Sonderrechte oder spezielle Befugnisse zu. Vor dem deutschen Gesetz ist ein Detektiv einfach nur ein Gewerbetreibender. Auch die Bezeichnung „Detektiv“ ist in Deutschland nicht geschützt.
Bei seinen täglichen Aufgaben macht ein Privatdetektiv vor allen Dingen von den sogenannten Jedermannsrechten Gebrauch, die – wie der Name schon sagt – von jedem Bürger angewandt werden können, ohne dass er sich dabei strafbar machen würde. Zu diesen Rechten gehört unter anderem auch die Jedermann-Festnahme.
Bei der Berufung eines Detektivs durch eine Privatperson oder ein Unternehmen kommt es zwischen dem jeweiligen Kunden und der Detektei im Normalfall zu einem Dienstvertrag gemäß des deutschen BGB. Demnach schuldet ein Detektiv seinem Auftraggeber keinen Erfolg, da dieser logischerweise nicht garantiert werden kann.

Commentary

Leave a response »

Leave a comment, a trackback from your own site or subscribe to an RSS feed for this entry. Trackback URL for this entry Comments feed for this entry

Leave a response

Leave a URL

Preview